Einrichtungen des Gesundheitswesens werden regelmäßig durch staatliche Behörden kontrolliert. Bei Begehungen durch Gesundheitsämter oder andere Behörden werden das Hygienemanagement, der korrekte Umgang mit Medizinprodukten oder die Einhaltung der Datenschutzregeln überprüft.
Mängel können zu erheblichen Konsequenzen führen: Sind die geforderten Maßnahmen nicht erfüllt, drohen Bußgelder (z. B. nach § 73 Infektionsschutzgesetz oder Art. 83 DSGVO) oder gar eine Einschränkung des Betriebs bis hin zur Schließung.
Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen müssen deshalb auch auf kurzfristig angekündigte Überprüfungen gut vorbereitet sein und alle aktuellen Anforderungen direkt umsetzen, u. a. die neue TRBA 255, die derzeit gültige Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung oder der Verordnungen zu Gefahr- und Biostoffen.
Diese Prüf- und Dokumentationsmappe hilft mit einsatzfertigen Arbeitshilfen bei der Vorbereitung auf Kontrollen - rechtssicher und mit reduziertem Zeitaufwand.