Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen. Die Deutschen Kodierrichtlinien werden in jedem Jahr basierend auf den aktuellen Versionen der ICD-10-GM und des OPS sowie der G-DRG-Klassifikation von den Selbstverwaltungspartnern (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) aktualisiert.