Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) überarbeiten jährlich die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat. Für das Jahr 2021 sind in den Kommentaren u. a. die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses über die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG-4) und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) als strittig festgestellten Kodierempfehlungen berücksichtigt worden. Die Kommentierungen sind von ausgewiesenen Kodier-Experten aus der Praxis für die Praxis zusammengestellt worden.