Das Mutterschutzgesetz gewährleistet den Gesundheitsschutz von in einem Arbeitsverhältnis stehenden schwangeren oder stillenden Frauen. Die 2016 beschlossenen Neuregelungen passen den Mutterschutz an die heutige Realität an.
Die wichtigsten Änderungen:
Das neue Mutterschutzgesetz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in vollem Umfang beanspruchen oder während der Schutzzeit Prüfungen ablegen oder Hausarbeiten schreiben.
Für die Mütter behinderter Kinder wird die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht.
Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt.
Der Kommentar erläutert alle Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, nimmt Bezug auf die Verordnungen und die Verzahnungen zum Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht. Gerade diese Bezüge zu den übrigen Rechtsgebieten stellen beim Anwenden des Mutterschutzgesetzes eine Herausforderung dar.
Im Focus:
die Beschäftigungsverbote und die sich hieraus ergebenden Ansprüche der betroffenen Frauen,
der Sonderkündigungsschutz
das Verwaltungsverfahren,
das Bußgeldverfahren. n.