Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht innerhalb der Katholischen Kirche im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes.
Der vorliegende Kommentar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht auf der Grundlage der Rahmen-MAVO unter Berücksichtigung der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) dar.
NEU in der 8. Auflage:
Zur Zeit in der Diskussion sind insbesondere Änderungen zu
• den Regelungen in §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a und 27b MAVO,
• einer Nachjustierung und Erweiterung der Beteiligungsrechte der Mitarbeitenden in wirtschaftlichen Angelegenheiten,
• der Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO), die nun erstmals ermöglicht werden sollen,
• der Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung; grundlegende Überarbeitung des Rechtes der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO),
• dem mitarbeitervertretungsrechtlichen Umgang mit drittbezogenem Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO).
Sofern der kirchliche Gesetzgeber die Novelle verabschiedet, wird die Neuauflage auch eine umfassende Kommentierung der geänderten Bestimmungen enthalten.