Neuregelung der Schnittstellen von Pflege zu Sozialhilfe
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ordnet die sozialhilferechtlichen Leistungen, die die Pflege betreffen zum 1. Januar 2017 neu:
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch in der Hilfe zur Pflege
Übernahme des neuen Begutachtungsinstruments zur Ermittlung des Hilfebedarfs
Neuregelung des Verhältnisses zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege