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Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Teil 2 SGB IX 2020: Besondere Bestimmungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen
Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie entnimmt die Regelungen zum Eingliederungshilferecht aus dem Kanon der sozialhilferechtlichen Vorschriften und ordnet diese als eine eigenständige Teilhabeleistung in Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein:
Reha- und Teilhabeleistungen und ihre Besonderheiten bei der Eingliederungshilfe
Neuregelung: Leistungsträger, Leistungsberechtigte, Anspruchserfordernis
Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zur Koordinierung der Leistungen
Schnittstellen zur Pflege und sozialhilferechtlichen Leistungen
Wohnformen und Angemessenheit, Zumutbarkeit
Neue Einkommens- und Vermögensberechnung
Neue Vorgaben zu Rahmenverträgen und Vertragsgestaltung
Jeder Beteiligte muss sich daher intensiv mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.
Diese WALHALLA Arbeitshilfe Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:
Die absatzgenaue Gegenüberstellung der bisherigen Vorschriften im SGB XII und der neuen Regelungen in Teil 2 des SGB IX geben einen Sofort-Überblick über das alte und das neue Recht
Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Inwieweit werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht? Was gilt ab 2020?
Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Neuerungen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts; Empfehlungen und Richtlinien führen Definitionen aus
Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie
Weitere Infos zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf www. fokus-sozialrecht.de