Vermeidung von bewegungs- und freiheitseinschränkenden Maßnahmen
Verfahrenspfleger, die aus dem Fachgebiet der Pflege kommen erstellen aus pflegefachlicher Sicht und basierend auf einer individuellen Risikoeinschätzung eine Stellungnahme als Entscheidungsgrundlage für das Betreuungsgericht, werden als Fürsprecher der Betroffenen tätig, moderieren den Abstimmungsprozess zwischen den Beteiligten und verhelfen so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen.
Die Arbeitshilfe gibt Antwort zu den wichtigsten Aspekten zum Thema bewegungs- und freiheitseinschränkenden Maßnahmen:
Fixiergurte, Bettgitter, Einschluss im Zimmer, sedierende Medikamente: Welche Maßnahmen gelten als bewegungs- und freiheitseinschränkende Maßnahmen?
Krank durch Fixierung: Schaden bewegungs- und freiheitseinschränkende Maßnahmen mehr als sie nützen?
Pflegeeinrichtungen in der Zwickmühle: Zwischen der Sorge und Verantwortung von Schutzbefohlenen und dem Grundrecht auf Selbstbestimmung und Würde des Menschen.
Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen: Wie funktioniert das betreuungsrechtliche Genehmigungsverfahren?
Einsetzung eines pflegerischen Verfahrenspflegers: Was sind die einzelnen Schritte im Verfahrensablauf? Wie ist der Ablauf des Vor-Ort-Termin? Wie ist der Kommunikationsverlauf zwischen den einzelnen Personen? Wie erfolgt die schriftliche Berichtserstattung an das Gericht? Wie erfolgt die pflegefachliche Einschätzung der Gefährdungssituation? Was sollte in der pflegefachlichen Gutachtenerstellung aufgeführt sein?
Mit Checklisten zu den einzelnen Schritten im Verfahrensablauf, Mustervorlagen zur Risikoeinschätzung, Stellungnahme und Berichterstattung sowie bildlicher Darstellung alternativer Hilfsmittel.