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Recht und Gesetz im Krankenhaus

Finden Sie hier, das für Sie relevante gesundheitspolitische und ökonomische Fachwissen bezüglich juristischer Fragestellungen zum Krankenhausrecht:
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Krankenhausrecht – juristisches Fachwissen für den Krankenhausbetrieb

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Begriff Krankenhausrecht in der deutschen Rechtssprache nicht existiert. Vielmehr vereint sich unter dieser Bezeichnung, die gesamten gesetzlichen Regelungen, die sich auf den Krankenhausbetrieb beziehen – denn der Gesundheitsmarkt bzw. speziell der stationäre Krankenhaussektor ist in Deutschland hochreguliert. Entsprechende rechtliche Bestimmungen finden sich im Wesentlichen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere im SGB V) sowie ergänzenden bzw. geänderten gesetzlichen Regelungen/ Gesetzespaketen. Neben dieser gesetzlichen Basis gelten weitere auf Bundesebene beschlossene Verordnungen und auch hier entsprechende supplementäre Regelungen, wie z.B. die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Diese Verordnung diente anfänglich dazu, die Umsetzung des dualen Finanzierungssystems (hinsichtlich der notwendigen Kostenaufschlüsselung für die Instandhaltung/ Investitionen) zu ermöglichen. Letztendlich vereinfachte die KHBV die Realisierung einer standardisierten Kostenträgerrechnung hinsichtlich der Kalkulation von Fallpauschalen.

Nach dem KHG sowie landeseigenem Krankenhausgesetz sind Krankenhäuser u.a. dazu verpflichtet Krankenhausbedarfspläne aufzustellen, um eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und -leistungen sicherzustellen. Eine gesetzliche Analogie findet sich im SGB V (§ 108 Zugelassene Krankenhäuser). Das SGB V regelt maßgeblich die leistungsrechtliche Grundlage für die Leistungspflichten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Gemeinsam mit dem KHG regelt das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die Kostenerstattung für erbrachte teil- und vollstationäre Leistungen eines Krankenhauses. Mit der Modifizierung des SGB V (§ 140 a Integrierte Versorgung) entstand ein eigenes Vergütungssystem, abseits der Fallpauschalenvergütung – die im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) geregelt werden. Regelungen zu tagesgleichen Pflegesätzen finden sich in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) wieder. Weitere wichtige verabschiedete Regelungen betreffen beispielsweise das Ambulante Operieren (§ 115 b SBG V), das diagnoseorientierte Fallpauschalensystem (FPG, FPÄndG, G-DRG), die Einführung eines pauschalisiernden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) sowie Regelungen für die Etablierung eines Qualitätssicherungssystem (u.a. §137 a-g SGB V).

Um in diesem komplexen System, rechtlicher Regelungen und Bestimmungen für den kompetenten Betrieb eines Krankenhauses, den Überblick zu behalten, bietet Ihnen frohberg eine Auswahl an Praxishandbüchern, die sich mit eher allgemeinen Rechtsfragen des Krankenhausbetriebs befassen, ebenso wie Fachbücher, die Sie über einen bestimmten Bereich des Krankenhausrechts – z.B. Recht im OP, Patientenrechtegesetz, Steuerrecht der Ärzte und Abrechnungsverstöße in der stationären medizinischen Versorgung – umfassend informiert.
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