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Die Entscheidungshilfe

Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ

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Print-Ausgabe

12. Aufl. 2024


„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau.

Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft bei der Entscheidung, wann eine Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.

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