Im Jahr 2008 wurde die DKG-Broschüre "Der niedergelassene Arzt im Krankenhaus" in der ersten Auflage veröffentlicht. Sie enthielt neben einem Vertragsmuster für den Honorararztvertrag auch Vertragsmuster für einen Belegarztvertrag, eine Checkliste für Teilzeitanstellung sowie Muster eines Vertrages über die Mitnutzung der Infrastruktur des Krankenhauses und einen Mietvertrag. Verbunden waren diese Vertragsmuster mit ergänzenden Hinweisen, insbesondere in Bezug auf steuerrechtliche Fragen und Fragen der Schiedsverfahren.
Vor dem Hintergrund der zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten in der jüngeren Vergangenheit ergangenen sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu der eingeschränkten Erbringbarkeit wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte sowie der sich daraus seit dem Jahr 2008 ergebenden, nicht unerheblichen Entwicklungen für das Honorararztwesen wurde die erste Auflage der Broschüre umfassend überarbeitet. Dabei wurde das seinerzeitige Honorararztvertragsmuster inhaltlich auf einen Vertrag zum Konsiliararztwesen zurückgeführt, um diesen Entwicklungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gerecht zu werden. Mit kleinen Änderungen kann das in dieser Broschüre enthaltene Muster des Konsiliararztvertrages allerdings auch zur Gestaltung von Honorararztverträgen verwendet werden.
Neben dem Konsiliararztvertrag wurde im Wesentlichen auch das Vertragsmuster zum Abschluss eines Belegarztvertrages überarbeitet. Erstmals in dieser Broschüre enthalten ist außerdem ein Muster zum Abschluss eines Belegarztvertrages zwischen dem Krankenhausträger und einem MVZ, welches durch die bei ihm tätigen Ärzte grundsätzlich ebenfalls belegärztliche Leistungen im Krankenhaus erbringen kann.
Seit der Vorauflage der DKG-Publikation aus dem Jahr 2016 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen ergangen, die in die Vertragsmuster eingearbeitet worden sind. Zu nennen sind hier insbesondere die Einarbeitung der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des BSG zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten in das Muster "Konsiliararztvertrag", die Ausführungen hinsichtlich der Sozialversicherungspflichten für Ärzte in Teilzeitanstellung, Anpassungen an die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung im Vertrag über die (Mit-) Nutzung der Infrastruktur des Krankenhauses sowie die Einarbeitung aktueller Rechtsprechung in den Mustern zum Belegarztvertrag/Kooperativen Belegarztvertrag und Mietvertrag.