Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz bringt massive Veränderungen für die Refinanzierung der Personalkosten. Bis zum 1. September 2022 müssen Ambulante Pflegedienste melden, welchem Tarifwerk sie sich anschließen oder den bisher gewählten Tarif korrigieren. Dann gilt es Arbeits- und Pflegeverträge anzupassen.Was das konkret auch für mögliche Vergütungsverhandlungen bedeutet, ist ein Schwerpunkt des Buches zum GVWG.
Neben den Auswirkungen der Tarifbezahlung analysiert und kommentiert Pflegeexperte Andreas Heiber weitere aktuelle Gesetzesänderungen und zeigt die konkrete Umsetzung für die ambulante Pflege. Vom PDSG, IPReG, DVPMG bis zum Pflegebonusgesetz. Damit Sie als Führungskraft den Überblick behalten. Damit Sie wissen, was jetzt zu planen, umzusetzen und zu steuern ist.