Mit der geänderten Heilmittel-Richtlinie, die am 1. Oktober 2020 in Kraft tritt, gehört die komplizierte Regelfallsystematik der Vergangenheit an. Stattdessen werden Heilmittel dann gemäß der neuen "Orientierenden Behandlungsmenge" verordnet. Diese Systematik bietet Ärzten zwar mehr Freiraum bei der Therapieauswahl, belastet aber weiterhin das Budget für die Verordnung von Heilmitteln. Weiterhin budgetneutral können Heilmittel verordnet werden, wenn eine Diagnose einen "Besonderen Verordnungsbedarf" bzw. "Langfristigen Heilmittelbedarf" rechtfertigt.
Das Werk „Heilmittel verordnen, kodieren und überprüfen 2020“ bietet Ärzten und Therapeuten einen Überblick über die veränderten Diagnosegruppen, die eine budgetneutrale Verordnung erst ermöglichen.
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