Die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden 2020 aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitationsgesetz SGB IX überführt. Die Fachleistungen zur sozialen Teilhabe müssen seitdem als Rehabilitationsleistungen unabhängig von der Wohnform erbracht werden. Neue Bedarfsermittlungsinstrumente und Rahmenverträge zur Leistungserbringung verlangsamten die Umsetzung der neuen Vorschriften. Die zweite Auflage dieser kompakten Einführung reflektiert die ersten Praxiserfahrungen, macht mit den veränderten gesetzlichen Grundlagen vertraut und strukturiert die einzelnen Schritte der Teilhabeplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.