Ausgerichtet auf die neuen Prüfungsleitlinien, wird der angehende Heilpraktiker kurz und prägnant über 45 naturheilkundliche Verfahren informiert. Er erfährt das Wichtigste über das Verfahren selbst, über Indikationen und Kontraindikationen, Gefahren und Risiken sowie über Qualitätsmanagement und Patientensicherheit.
Denn im Rahmen der neuen Prüfungsleitlinien muss der Heilpraktiker in spe nicht nur über schulmedizinisches Wissen verfügen, sondern auch ein Grundwissxen über einzelne Naturheilverfahren und ihre emöglichen Risiken für den Patienten nachweisen können.