Empfehlungen zur strengen Indikationsstellung von Blutprodukten
Die Querschnitts-Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von der Bundesärztekammer herausgegebenen Richtlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (Hämotherapie) nach §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden jeweils aufeinander abgestimmt.
Die Kenntnis der Querschnitts-Leitlinien ist für jeden Arzt, der Blutprodukte anwendet und Hämostasestörungen behandelt, unerlässlich. Die in den Leitlinien formulierten Handlungsempfehlungen berücksichtigen den aktuellen Stand der Wissenschaft.
Weitere Charakteristika:
konkrete Handlungsempfehlungen
Hervorhebung der wissenschaftlichen Eviden
kritische Bewertung von hämotherapeutischen Behandlungen
Berücksichtigung der Problematik des „Off-Label-Use“ in allgemeinen Ausführungen und konkreten Handlungsempfehlungen
Indikationsstellung:
der Transfusion von Erythrozyten und Thrombozyten
für Plasma zur therapeutischen Anwendung und Humanalbumin
zur Bestrahlung von Blutprodukten
zur Transfusion CMV- bzw. Parvovirus B19-getesteter sowie bestrahlter Blutprodukte
für Prokoagulatoren (Fibrinogen, PPSB, Faktor VII, rekombinanter Faktor VIIa, Faktor XIII, Fibrinkleber)
für Inhibitoren (Antithrombin, Protein C, rekombinantes aktiviertes Protein C, C1-Esterase-Inhibitor)
für humane Immunglobuline
Empfehlungen zur:
Therapie mit Humanalbumin
Hämophiliebehandlung
Auswahl von Thrombozytenkonzentraten