Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Und sie macht Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Schwerpunkte:
• Prüfpflichten für Arbeitsmittel im Allgemeinen und für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen im Besonderen
• Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln
• Ergonomische Gestaltungsprinzipien; physische und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
• Besondere Gefährdungen und Unfallschwerpunkte
Der Kommentar berücksichtigt die Änderungen der BetrSichV, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und weiterer Rechtsvorschriften. Die Aufgaben von Betriebs- und Personalräten werden systematisch einbezogen.