Die Online-Datenbank des DKG-NT Band I / BG-T beinhaltet Änderungen, die mit Wirkung zum 01.04.2019, 01.07.2019 und 01.10.2019 in Kraft getreten sind.
Mit Wirkung zum 01.10.2019 ergeben sich Anpassungen durch Erhöhung der Allgemeinen Kosten (Spalte 5) in Höhe von 3% aufgrund des Beschlusses des Ständigen Ausschusses BG-NT vom 04.10.2017, welcher auf dem Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger vom 22.08.2017 beruht. Parallel werden zum 01.10.2019 die Vollkosten (Spalte 7) des DKG-NT Band I durch eine Erhöhung des Punktwertes um 3% auf 9,84184231 Cent mehrheitlich angepasst.
Weiterhin ergeben sich Preisanpassungen im Kapitel S I "Bäder, Massagen, Krankengymnastik und andere Heilbehandlungen". Zum 01.04.2019 und 01.07.2019 sind zwischen den Verbänden der physiotherapeutischen Berufe und den Unfallversicherungsträgern Vergütungsanpassungen vereinbart worden. Damit ändern sich die Gebühren der Tarifnummern 9101 bis 9603. Zum 01.07.2019 sind zwischen den Verbänden der ergotherapeutischen Berufe und den Unfallversicherungsträgern gleichfalls Vergütungsanpassungen vereinbart worden, so dass sich die Gebühren der Ziffern 9651 bis 9662 ändern.
Darüber hinaus wurden in Kapitel B II "Leistungen unter besonderen Bedingungen" für die Gebührennummer 34 des BG-T allgemeine Kosten zum 01.10.2019 ausgewiesen. Im Kapitel B VI "Besondere Regelungen" wurden Gebührennummern neu ausgewiesen und Anpassungen der Leistungslegendierung für den Tarifteil BG-T im Kapitel B I, B VI, L I, C VIII, N I und N II vorgenommen.