Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat 1990 erstmalig "Hinweise zur Dokumentation der Krankenhausbehandlung"
verabschiedet, die in der täglichen Krankenhauspraxis
eine erhebliche Verbreitung gefunden haben. Gerade in den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung zur Haftung aufgrund eines Dokumentationsmangels zu Lasten sowohl der Krankenhausträger als auch der Ärzte und Pflegekräfte deutlich verschärft. Neben der Vertiefung und Aktualisierung der bereits in der Vorauflage angesprochenen Themenbereiche werden in der 6. Auflage der Broschüre die für den Bereich der Dokumentation relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO berücksichtigt sowie die Vorgaben des aktuellen Strahlenschutzrechtes eingearbeitet. Zudem wird das Thema "Fotodokumentation" neu aufgearbeitet.