Angesichts wachsender Anforderungen an die Arbeit der Interessenvertretung ist es wichtig, dass Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen ihre Rechte im Interesse der Arbeitnehmer voll ausschöpfen. Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist, dass diese die entsprechenden Gesetze überhaupt kennt.
Zur Erleichterung ihrer Arbeit hat der Bund-Verlag inzwischen in elfter Auflage das Betriebsverfassungsgesetz im Taschenformat herausgegeben. In der Textausgabe enthalten sind auch die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz, Auszüge aus dem Umwandlungsgesetz, § 613a BGB und § 15 KSchG.