Sexualstraftaten stellen in erster Linie einen Normenverstoß dar und sind nicht primär Symptom einer psychischen Störung. Sexualstraftäter stellen zudem keine einheitliche Gruppe von Delinquenten dar, sondern sind im Hinblick auf das Vorliegen einer deliktrelevanten psychischen Störung oder einer dissexuellen Verhaltensbereitschaft eine ausgesprochen heterogene Tätergruppe. Diese Heterogenität erfordert vom (forensischen) Psychiater und Psychologen sowohl als Sachverständiger als auch als Therapeut Spezialkenntnisse, die jenseits des Fachbereichs der Sexualmedizin in der Allgemeinen Psychiatrie kaum Beachtung finden. Die Forensische Psychiatrie befasst sich zu einem wesentlichen Teil mit der Begutachtung von Schuldfähigkeit und Risikoprofil sowie mit der Behandlung von Sexualstraftätern.