Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten; worunter auch Baustellen fallen. Sie enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Im Jahr 2016 wurde die Verordnung grundlegend geändert. Es wurden Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze aufgenommen. Adressat der Vorschriften ist der Arbeitgeber, der dafür zu sorgen hat, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Die Arbeitsstättenverordnung beinhaltet Grundvorschriften mit Schutzzielbestimmungen und allgemein gehaltene Anforderungen. Für die erforderliche Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten erarbeitet, die den Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützen sollen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt. Die ASR geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.