Im dritten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber explizit die Berücksichtigung eines „angemessenen Unternehmerrisikos“ im Rahmen der Pflegevergütung für die Träger der stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste verankert. Die Konkretisierung bleibt den Akteuren der Selbstverwaltung auf Landesebene und den Betreibern und Kostenträgern im lokalen Verhandlungsgeschehen überlassen. Hier gehen die Vorstellungen zum Unternehmenswagnis weit auseinander. Den Verhandlungspartnern aber auch den Schiedstellenverantworlichen stellt sich die Frage: Wie ist das das Unternehmenswagnis zu beschreiben und zu quantifizieren?
Das IEGUS Institut für Europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft hat im Auftrag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Zusammenarbeit mit der contec Unternehmensberatung eine Studie durchgeführt in deren Mittelpunkt – zunächst für die stationäre Pflege – die Definition der Begrifflichkeiten, die notwendige Beschreibung der Kalkulationsmethodik und auch die Quantifizierung steht. Die wesentlichen Risikofaktoren der Branche wurden analysiert und bewertet. Eine Kalkulationsmethodik wurde erarbeitet und eine erste Berechnung des Unternehmerischen Wagnisses vorgenommen.
Einbezogen in die Studie wurden die Expertise und die betrieblichen Kennziffern von privaten und freigemeinnützigen Trägern mit insgesamt mehr als 500 Pflegeheimen. Die IEGUS -Studie wurde durch einen Expertenbeirat mit maßgeblichen Vertretern der Wissenschaft, der Unternehmensberatung, finanzierenden Banken und sehr erfahrenen ehemaligen Führungskräften aus Pflegekassen und Verbänden begleitet.
Die Studie hat die Zielsetzung in dem heute sehr komplexen Entgeltverhandlungsgeschehen eine (quantifizierte) Orientierung zu geben und auch die Voraussetzungen für Vereinfachungen in diesen Verfahren zu schaffen.