Bereits vor Inkrafttreten des ersten bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes und des novellierten Krankenpflegegesetzes aus dem Jahre 2003 war intensiv darüber diskutiert worden, die Ausbildungsberufe in der Alten-, Kinderkranken- und allgemeinen Krankenpflege zusammenzuführen. Mit dem Pflegeberufsgesetz werden diese drei in einem Ausbildungsgang unter einer einheitlichen Berufsbezeichnung zusammengefasst. Erstmals wird auch die Pflegeausbildung an Hochschulen geregelt und die Finanzierung der Ausbildung auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt.
In diesem Kommentar werden die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung des neuen Pflegeberufs ausführlich dargestellt und auf leicht verständliche Weise erläutert.
Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende, Lehrende, Schulleitungen, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.