Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bedeutet, Pflege neu zu denken. Zentraler Aspekt hierbei ist die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Lesen Sie im Dossier:
- wie Sie sich auf den Einsatz des neuen Begutachtungsinstruments gut vorbereiten.
- wie Sie die Mobilität und damit die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Personen unterstützen.
- wie Sie falsche Einstufungen durch aussagekräftige Aufzeichnungen vermeiden.