Mit wachsender Anzahl von pflegebedürftigen älteren Menschen gewinnen Alternativen zur stationären Heimunterbringung immer mehr an Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird auch künftig mit einer größeren Nachfrage nach Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Senioren zu rechnen sein.
Die Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung des Betreuten Wohnens für Senioren zur stationären Heimunterbringung nach den Vorschriften des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Schwerpunktmäßig werden dabei die Unterschiede zu den bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform I geltenden Regeln des Heimgesetzes dargestellt.
Die Arbeit richtet sich vornehmlich an Träger von Pflegeeinrichtungen in Bayern, die beabsichtigen, ambulante Pflegekonzepte umzusetzen. Auch für Investoren und Bauträger, die die Errichtung Betreuter Wohnanlagen für Senioren im Freistaat planen, kann die Arbeit von Interesse sein.