Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ASV ersetzt. Die ersten neuen Konkretisierungen zum Gastrointestinalen Tumor und der Tuberkulose sind bereits seit 01.07.2014 gültig. Die bisherigen Regelungen wurden vom Gesetzgeber komplett umgestaltet. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG 2015) werden weitere Änderungen durch den Gesetzgeber für die Rahmenbedingungen der ASV verabschiedet. Im Rahmen des GKV-VSG bleiben demnach Bestimmungen nach dem alten Recht nur noch für 3 Jahre erhalten. Krankenhäuser, die auf den sogenannten Bestandsschutz gehofft haben, müssen nun ihre Aktivitäten wieder aufnehmen. Umfangreiche gesetzliche Rahmenbedingungen und die Inhalte neuer Konkretisierungen müssen zukünftig berücksichtigt werden. Auf der Basis des Euro-EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) erfolgt die Abrechnung zukünftig nach dem Appendix und seinen Anlagen. Seit Juli 2014 arbeitet der Bewertungsausschuss den neuen Abschnitt VII im EBM, ein völlig neues Kapitel für Berechtigte der ASV, aus. Die Abrechnung setzt zudem zukünftig die Berücksichtigung umfangreichster neuer Abrechnungsbestimmung, speziell vereinbart für die ASV auch außerhalb des EBM, voraus. Krankenhäuser müssen sich daher der Herausforderung einer fehlerfreien Abrechnung ohne Liquidationsverluste stellen.
'Die ASV-Abrechnung 2016' ist das einzige Werk, das sich praxisorientiert auf eine verständliche Darstellung des sehr umfangreichen und schwer zu durchdringenden Konstrukts EBM im Bereich der ASV- Abrechnung konzentriert. Viel diskutierte Abrechnungsfragen werden aufgegriffen und mit wertvollen Tipps aus jahrelanger Abrechnungspraxis beantwortet.